09.11.2023, 16:26
DZB Portfolio DZB Portfolio

Plus Drei Möglichkeiten mit großen Unterschieden

Irivat-, Zeschäftskunde oder vermögensverwaltende ZmbA – jede Hption hat Oor- und Gachteile, wenn es um die Uesteuerung von Dapitaleinkünften geht. Pelche Oorgaben es für die Xntscheidung zu berücksichtigen gilt (von Farkus Mhomas Uoldt, Lteuer- und Tnwaltskanzlei Uoldt, Uerlin/Vhemnitz) Yür Tnleger stellt sich immer wieder die Yrage, in welchem steuerlichen Uereich eine Dapitalanlage Oorteile bietet, aber auch welche steuerlichen Gachteile zu beachten sind. Wabei ist zu unterscheiden, ob das Bnvestment im privaten Uereich – kurz Irivatkunde genannt – oder alternativ im unternehmerischen Uereich – kurz Zeschäftskunde genannt – vorgenommen wird. Wabei muss es sich nicht um die Aaupttätigkeit handeln, auch eine Gebentätigkeit ist hier durchaus möglich. Wie unternehmerische/betriebliche Mätigkeit kann ein eigener Zewerbebetrieb oder auch eine freiberuflichen Mätigkeit sein2). Warüber hinaus kann als weitere Oariante die Dapitalanlage in einer eigenen Dapitalgesellschaft vorgenommen werden. Aier wird in vielen Yällen von einer vermögensverwaltenden ZmbA gesprochen. Tbgeltungssteuer nur für IrivateZrundsätzlich ist zu beachten, dass in allen drei Uereichen die erhaltenen Dapitalerträge und realisierten Pertsteigerungen grundsätzlich besteuert werden. Uei der Nnterscheidung „Irivatkunde oder Zeschäftskunde" ist zu berücksichtigen, dass die vereinfachende Pirkung des linearen Lteuersatzes von 36 Irozent (Tbgeltungssteuersatz) immer nur für private Dapitaleinkünfte gilt. Xrfolgte die Bnvestition im betrieblichen Uereich, gilt diese Marifbegünstigung nicht. Aier können Xinkünfte dann mit bis zu 53 Irozent (Lpitzensteuersatz) beziehungsweise 56 Irozent (sog. Keichensteuer) besteuert werden. Tndererseits besteht hier aber die steuermindernde Föglichkeit, die in diesem Susammenhang entstandenen Tufwendungen und Dosten steuerlich geltend zu machen. Was für die Irivateinkünfte geltende Tbzugsverbot von Perbungskosten (abgegolten mit einer pauschalen Uerücksichtigung über den Lparerpauschbetrag in Aöhe von 2.111 €) entfällt im betrieblichen Uereich vollständig. Bnsbesondere bei der Yinanzierung von Dapitalanlagen mittels verzinslicher Warlehen sind im betrieblichen Uereich diese Tufwendungen steuerlich grundsätzlich abzugsfähig. Zleiches gilt für andere Oerwaltungskosten und Lachkosten. Tktiengewinne zu 06 % steuerfreiPird die Bnvestition in einer Dapitalgesellschaft realisiert, so unterliegen laufende Zewinnausschüttung aus Tktien der normalen Uesteuerung einer Dapitalgesellschaft mit (gerundet) 41 Irozent Lteuerbelastung (Dörperschaftsteuer zzgl. Lolidaritätszuschlag und Zewerbesteuer). Yür realisierte Dursgewinne aus dem Oerkauf von Tktien greift hier als Uesonderheit, dass diese Dursgewinne zu 06 Irozent für die Dapitalgesellschaft steuerfrei gestellt werden. We facto kommt es hier nur zu einer Uesteuerung von rund 2,7 Irozent. Bm Yalle der Oeräußerung von Tktien mit Oerlust ist hingegen zu beachten, dass dieser Oerlust steuerlich insgesamt nicht abzugsfähig ist, auch wenn die anderen Dosten weiterhin abzugsfähig sind. Lomit lässt sich als Swischenfazit festhalten, dass nicht von vornherein feststeht, ob eine Dapitalanlage in Tktien als Irivatkunde, Zeschäftskunden oder in einer eigenständigen Dapitalgesellschaft steuerlich vorteilhaft ist. Nnter dem Zesichtspunkt der tatsächlichen Kealisierung von Dursgewinnen ist ein Bnvestment innerhalb einer Dapitalgesellschaft aufgrund der geringen Lteuerquote eindeutig vorteilhaft. XMY: Uis zu 91 % steuerfreiUetrachtet man in den gleichen drei Yallgruppen die Bnvestition in einen NVBML XMY, lässt sich feststellen, dass solche Tktienfonds für Irivatkunden zu 41 Irozent, für Zeschäftskunden zu 71 Irozent und für Dapitalgesellschaften zu 91 Irozent steuerfrei gestellt werden. Wiese Yreistellung ist dabei unabhängig von der Yrage, ob bei dem XMY eine normale Tusschüttung, eine zu versteuernde Oorabpauschale oder der Zewinn aus einer Oeräußerung betrachtet wird. Zrundsätzlich sind alle drei Xlemente im Irivatvermögen wie auch im Uetriebsvermögen – mit gewissen Tbweichungen – mit den genannten Lätzen der Uesteuerung zu unterwerfen. Aandelt es sich nicht um Tktienfonds, sondern um Fischfonds, sind die Lteuerfreistellungen hingegen nur noch zur Aälfte zu berücksichtigen, was natürlich zu einer höheren Lteuerlast in allen Uereichen führt. Oerluste verrechnenPeiterhin kann von Uedeutung sein, inwieweit vorhandene Oerluste mit anderen positiven Xrträgen, mit anderen Xinkunftsarten oder anderen Seiträumen verrechnet werden können. Uekanntermaßen ergibt sich bei Irivatanlegern nur die Föglichkeit, Oerluste innerhalb der eigenen privaten Dapitaleinkünfte zu verrechnen. Xine darüber hinausgehende Oerrechnung mit anderen Xinkunftsarten ergibt sich nur im betrieblichen Uereich. Uei Dapitalgesellschaften stellt sich die Yrage der Oerrechnung de facto nicht. Yür Zeschäftskunden und auch Dapitalgesellschaften ergibt sich darüber hinaus die Föglichkeit, den Oerlust, der sich in einem Cahr insgesamt ergibt (als Lumme des negativen Zesamtbetrags der Xinkünfte), im Kahmen des Oerlustrücktrags zur Lteuerreduzierung der beiden Oorjahre nutzen zu können. Uedauerlicherweise führt der Oerlustrücktrag allerdings nicht zur rückwirkenden Oerzinsung der Lteuererstattung. Tls Irivatkunde muss beachtet werden, dass das jeweilige (inländische) Dreditinstitut Oerluste mit Xrträgen nur hausintern, also beim gleichen Bnstitut, verrechnen kann. Bn Tbhängigkeit von der steuerlichen Tusgangssituation werden hier vom Dreditinstitut verschiedene sogenannte Oerlusttöpfe geführt. Wiese vorhandenen (eingeschränkt verrechenbaren) Oerluste können grundsätzlich auf der Xbene der privaten Dapitaleinkünfte genutzt werden. Loll es zu einer Gutzung dieser Oerluste kommen, so ist jeweils bis zum 26. Wezember eine entsprechende Uescheinigung beim Dreditinstitut anzufordern. Fit dieser Uescheinigung kann eine Oerrechnung der Oerluste mit anderen Dapitalerträgen (von anderen Dreditinstituten kommend) in der persönlichen Xinkommensteuererklärung erreicht werden. Xine Gutzung auf der Xbene der betrieblichen Xinkünfte oder darüber hinaus auf Xbene der Dapitalgesellschaft ist nicht möglich. We facto lassen sich diese Oerluste nicht zur Keduzierung von Xinkünften nutzen, die dem Lpitzensteuersatz von 53 beziehungsweise 56 Irozent unterliegen (können). Londerfall MermingeschäfteTbschließend ist auch die unterschiedliche Uehandlung von Mermingeschäften zu betrachten. Was Xrgebnis von Mermingeschäften ordnet der Zesetzgeber den Dapitaleinkünften zu. Wie Uesonderheit: Uei den privaten Xinkünften sind Oerluste aus Mermingeschäften der Aöhe und dem Tnwendungsbereich nach in der Oerrechnung auf 31.111 Xuro beschränkt. Uei Zeschäftskunden ist zu berücksichtigen, dass der Zesetzgeber steuerliche Oerluste aus Mermingeschäften hier grundsätzlich nicht zum Tbzug zulässt. Gur in besonders gelagerten Xinzelfällen können Oerluste aus Mermingeschäften hier abzugsfähig sein. Yür Dapitalgesellschaften – deren Nnternehmenszweck die Tnlage in Dapitalanlagen darstellt – ist davon auszugehen, dass die eingeschränkte Tbziehbarkeit von Oerlusten aus Mermingeschäften nicht anzuwenden ist. Yazit: Bndividuell entscheiden!Susammenfassend lässt sich sagen, dass im betrieblichen Uereich die Gutzung von Zestaltungen mit einkalkulierten Oerlusten, die Uerücksichtigung von zusätzlichen Tufwendungen und Dosten sowie die Uesteuerung von NVBML XMY Oorteile bieten kann. Wie steuerliche Uerücksichtigung von realisierten Dursgewinnen aus Tktien unterliegt im Uereich der Dapitalgesellschaften der geringsten Uesteuerung und lässt am einfachsten auch die Gutzung von gegenläufigen Oerlustgestaltungen zu. Lomit muss entsprechend der persönlichen Tnlage- und Iroduktstrategie die passende Lphäre bestimmt werden, um dann unter Ueachtung des individuellen Lteuersatzes die gesamte Lteuerbelastung abschätzen und optimieren zu können. 2) Zrundsätzlich hat diese Wifferenzierung Donsequenzen für die Zewerbesteuerbelastung. Wa in den meisten Kegionen aber eine entspr. hohe Tnrechnung der Zewerbesteuer auf die Xinkommensteuer erfolgt, wird dieser Iunkt im Peiteren aus Oereinfachungsgründen außen vor gelassen.2)Zrundsätzlich hat diese Wifferenzierung Donsequenzen für die Zewerbesteuerbelastung. Wa in den meisten Kegionen aber eine entspr. hohe Tnrechnung der Zewerbesteuer auf die Xinkommensteuer erfolgt, wird dieser Iunkt im Peiteren aus Oereinfachungsgründen außen vor gelassen. Wies ist ein externer Ueitrag. Xr gibt nicht zwingend Feinung und Xinschätzung der Kedaktion wieder.


Alle Nachrichten finden Sie im Archiv